AGB



Hit-Clip-Card-Bedingungen
Die Hit-Clip-Card ist das "Schnupperangebot" der Tanzschule. An dem von mir gewählten Tag erhalte ich mit dem Grundstufen-Programm die tänzerischen Basiskentnisse in den Gesellschaftstänzen.

Wenn ich keinen Spaß am Tanzen finde
Sollte mir wider Erwarten das Tanzen keine Freude bereiten, kann ich 6 Wochen vor dem Ablauf der Hit-Clip-Card kündigen. Das Tanzschul-Büro hält sogenannte Quick-Checkout-Formulare bereit, die ich nur unterschreiben brauche. Die Kopie erhalte ich als Bestätigung, und mit Zahlung der noch offenen Beiträge ist dann alles für mich erledigt.

Wenn ich weitermachen will,
brauche ich nichts zu unternehmen. Das Unterrichtsprogramm wird in halbjährlichen Unterrichtseinheiten nach dem Welttanzprogramm des Allgemeinen Deutschen Tanzlehrerverbandes (ADTV) zusammengestellt. In der Hit-Clip-Card-Plus erhalte ich 2 beitragsfreie Monate im Jahr als Ferienausgleich. Die beitragsfreien Monate (meist. April und August) geben wir rechtzeitig bekannt.

Allgemeine Bedingungen
Wenn ich krank werde
Sollte ich, durch ein ärztliches Attest nachweisbar, über einen längeren Zeitraum krank werden, so brauche ich nach der vierten Krankheitswoche keinen Beitrag zu zahlen. Die Vertragsdauer verlängert sich dann um die Zeit, in der der Beitrag ruhte.

Wie kann ich zahlen
Den Beitrag kann ich jährlich im voraus bar, per Scheck oder per Überweisung bezahlen. Monatliche Zahlung ist nur per Bankeinzug möglich. Komme ich für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Beiträge in Verzug, so ist der gesamte Restbetrag bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin zur Zahlung fällig.

Was ich sonst noch beachten muss
Änderungen der Angebote und Termine bleiben vorbehalten. Die Ausübung des Tanzsports in unseren Räumen geschieht auf eigene Gefahr. Für Personen- oder Sachschäden, die nicht von der Tanzschule oder deren Mitarbeitern verursacht werden, ist jede Haftung ausgeschlossen. Für Garderobe übernehmen wir keine Haftung.

Wenn ich ganz aufhören muss
Bei Schwangerschaft, Wohnortwechsel, Einberufung zum Grundwehrdienst oder nachträglich eintretender Bewegungsunfähigkeit, die dauerhaft jede weitere Teilnahme unmöglich macht, kann ich, bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung, ohne Einhaltung einer Frist zum jeweiligen Monatsende kündigen. Sollte der Jahresvertrag aus o.g. Gründen vorzeitig aufgelöst werden, wird dieser ggf. in einen 6-Monats-Vertrag umgewandelt und der Restbetrag nachgebucht.

Bezahlung
Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung aller im Vertrag aufgeführten Beiträge.